Rahmenbedingungen vor Ort
Personell:
- 1 Förderschullehrerinnen mit derzeit insgesamt 14 Unterrichtsstunden
- 2 Pädagogische Fachkraft mit derzeit 41 Stunden
Raumausstattung:
Pädagogisches Konzept der Schwerpunktschule
Alle Kinder, insbesondere die mit Förderbedarf, sind verschieden und werden da abgeholt, wo sie leistungsmäßig stehen. Daher kann es kein allgemein gültiges Konzept für alle Schüler geben.
Zu Beginn der Förderung steht eine ausführliche Diagnostik, um die individuellen Lernvoraussetzungen des jeweiligen Schülers festzustellen. (Informelle Tests, Beobachtung im Unterricht, Wahrnehmungstests, Gespräche mit den Eltern und anderen an der Erziehung und Förderung des Kindes Beteiligten, etc.)
Auf dieser Grundlage wird für jedes Förderkind ein individueller Förderplan erstellt. Dieser Förderplan ist allen an der Förderung beteiligten Lehrkräften sowie den Eltern jederzeit zugänglich und einsehbar.
Absprachen/Planung durch GrundschullehrerInnen und Förderkräfte finden regelmäßig statt. Die Förderpläne werden immer wieder überprüft und fortgeschrieben.
Spezielles, für die individuelle Förderung geeignetes Material wurde und wird weiterhin angeschafft und bereitgestellt.
Auch Schüler mit einer Teilleistungsschwäche in einem Fach profitieren von diesem Konzept, da sie in der Doppelbesetzung durch die Förderlehrkräfte besser individuell in diesem Teilbereich gefördert werden können.
Schulalltag
Wann immer möglich, werden alle Kinder gemeinsam unterrichtet. Inhalte werden, wenn erforderlich, für die Förderschüler im Niveau vereinfacht und/oder in der Menge reduziert.
Wenn ein gemeinsames Lernen nicht möglich ist, arbeitet der Förderschullehrer/die Förderschullehrerin mit dem Kind auf dem ihm entsprechenden Niveau. Dies geschieht, wenn möglich, im Klassenverband, kann aber auch in einer Kleingruppe erfolgen, z.B. wenn die Kinder mehr Ruhe für die Erklärung und Bearbeitung benötigen.
Für die Stunden, in denen der Grundschullehrer/die Grundschullehrerin alleine in der Klasse unterrichtet, wird dem Kind Arbeitsmaterial auf seinem Niveau bereitgestellt, Tages- und/oder Wochenpläne kommen zum Einsatz.
Manchen Kindern steht im Schulalltag eine Integrationshelferin/ein Integrationshelfer zur Seite.
Regelmäßige Gespräche/Absprachen mit den Eltern sind hilfreich und wichtig.
Rücksprache/Kooperation mit anderen, außerschulischen Therapeuten, wenn von den Eltern gewünscht und erlaubt, ist ebenfalls sehr hilfreich und erwünscht.
Zusätzlich zum normalen Sportunterricht bieten wir einmal pro Woche 1 Stunde Sportförderunterricht an für Kinder mit motorischen Defiziten. An diesem Unterricht dürfen meist auch die Förderkinder teilnehmen und erhalten so einen Ausgleich für eine evt. stundenplanbedingte Förderstunde in Deutsch/Mathematik während der Sportstunde der Klasse.
Sollte das Kind durch die intensive Förderung das Klassenniveau in allen Fächern zumindest im ausreichenden Notenbereich wieder erreichen, kann der Förderstatus jederzeit wieder aufgehoben werden. Diese Statusaufhebung ist dann endgültig und kann nur durch ein erneutes Gutachten wieder geändert werden.
Aufnahme an der Schwerpunktschule
Im Folgenden wird das Verfahren der Aufnahme an der Schwerpunktschule beschrieben. Die Reihenfolge der Schritte ist dabei einzuhalten.
- Kinder mit vermutetem Förderbedarf müssen an der Grundschule des Einzugsbereiches angemeldet werden.
- Die Grundschule stellt diese Kinder zur Überprüfung ins sogenannte Meldeportal ein und beantragt damit ein förderdiagnostisches Gutachten.
- Ein förderdiagnostisches Gutachten wird durch einen Förderschullehrer/eine Förderschullehrerin erstellt und gegebenenfalls wird ein Förderbedarf festgestellt.
- ADD-Referat Förderschulen überprüft das Gutachten auf Richtigkeit und sendet es an den Schulleiter der zuständigen Förderschule.
- Das Gutachten wird den Eltern durch den Schulleiter der Förderschule eröffnet.
- Mit den Eltern wird über den für das Kind geeigneten Förderort (Förderschule, Schwerpunktschule oder auch Verbleib in der Grundschule) beraten.
- ADD-Referat Förderschulen spricht auf Grundlage des Gutachtens und des Elternwunsches eine Empfehlung aus.
- ADD-Referat Regelschule entscheidet auf dieser Grundlage über den Förderort des Kindes.
- Wichtig: Es ist keine Aufnahme eines Kindes, das nicht aus dem Einzugsbereich der Grundschule kommt, an der Schwerpunktschule ohne förderdiagnostisches Gutachten möglich.
Die Schule bekommt nur Förderlehrerstunden für begutachtete Kinder mit festgestelltem Förderbedarf zugewiesen.