Hygieneplan Grundschule Ahrweiler Stand 23.11.2020

Dem Hygieneplan liegen die „Leitlinien für den Unterricht an Grundschulen im Schuljahr 2020/2021“, die „Leitlinien zur Durchführung und Organisation der Ganztagsschule im Schuljahr 2020/2021“ und der „Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“ in der 5. überarbeiteten Fassung zugrunde. Das schuleigene Konzept wurde mit dem Hygieneteam und dem Kollegium der Grundschule Ahrweiler aufgestellt und mit dem Schulträger und dem Schulelternbeirat abgestimmt.

Schulbetrieb allgemein

Der Schulbetrieb findet nach dem derzeitigen Stand des Infektionsgeschehens unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen ausschließlich im Klassenverbund statt. Eine Durchmischung der Klassenstufen (z. B. im Religions- oder DAZ- Unterricht) findet nicht mehr statt.
In der Ganztagsschule sowie beim Mittagessen werden die Kinder in Stammgruppen, zusammengesetzt aus jeweils zwei Klassen, betreut.
Der Busverkehr findet wie gewohnt statt.
Die Kinder kommen wie gewohnt zur Schule und betreten das Schulgelände über die Schulhoftore.
Die Kinder, die zur Frühbetreuung angemeldet sind, können ab 7.00 Uhr kommen. Sie müssen eine Maske tragen.
Die anderen Kinder dürfen das Schulgelände erst um 7.45 Uhr betreten und müssen dabei eine Maske tragen (siehe unten). Ab dieser Zeit besteht eine Aufsicht auf dem Schulhof. Um 7.50 Uhr gehen die Kinder in ihre Klassen zum offenen Anfang.
Der Unterricht endet für die Klasse 1 und 2 um 12.00 Uhr, freitags für Klasse 2 um 12.55 Uhr, für die Klasse 3 und 4 jeden Tag um 12.55 Uhr.
Danach beginnt im Wechsel das Mittagsessen für die Stammgruppen. Anschließend finden innerhalb der Stammgruppen sowohl die Lernzeiten als auch die Angebote der AG-Leiter statt.

Es besteht Maskenpflicht in den Bussen, auf dem Schulgelände, in den Fluren, Gängen und Treppenhäusern, in der Mensa (dies gilt nicht am Platz) und in den Pausen.
Am Platz in der Klasse darf die Maske abgesetzt werden.
Die Kinder müssen eine entsprechende Maske und eine Ersatzmaske mitbringen und evtl. eine Klammer zur Befestigung am Körper. Die Masken müssen täglich gereinigt werden.

Kinder mit Krankheitssymptomen dürfen nicht zur Schule kommen. Bei Auftreten von Symptomen während der Unterrichtszeit müssen die Kinder abgeholt werden und die Symptome müssen seitens der Schule dokumentiert werden.
Ein bestätigter Covid19-Fall ist unverzüglich der Schule und dem Gesundheitsamt mitzuteilen.

Die Kinder werden dazu angehalten, auf Körperkontakte wie Umarmungen und Händeschütteln zu verzichten und die gründliche Händehygiene (Händewaschen oder Handdesinfektion) und die Husten- und Niesetikette einzuhalten.
Vor dem Absetzen der Masken in der Klasse bekommen die Kinder die Hände von den LehrerInnen und BetreuerInnen desinfiziert.
Vor dem Aufsetzen der Masken waschen die Kinder ihre Hände mit Seife oder die Kinder bekommen Ihre Hände von den LehrerInnen und BetreuerInnen desinfiziert.

Mindeststabstand und Gruppengrößen

Soweit es für den Unterrichtsbetrieb im regulären Klassenverband erforderlich ist, kann von der Einhaltung des Mindestabstandes abgewichen werden.
Wo dennoch möglich, soll ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden.
Weiterhin müssen die Klassenräume alle 20 Minuten mehrere Minuten lang durch vollständig geöffnete Fenster stoß- bzw. quergelüftet werden.
Der Unterricht wird als durchgängiger Präsenzunterricht im Klassenverbund mit regulärem Stundenplan erteilt.
In den Klasse gibt es feste frontale Sitzordnungen, die dokumentiert werden.

Musik

Für den Musikunterricht gelten die „Leitlinien für musikpraktisches Arbeiten in Schulen“.
Da das Singen und Musizieren im Klassenverband in Klassenräumen aufgrund des Abstandgebotes nicht realisierbar ist, kann der Musikunterricht nur eingeschränkt erteilt werden, so dass nur eine Musikstunde stattfindet. Die zweite Musikstunde wird als Klassenleiterstunde erteilt.

Sport

Für den Sportunterricht gilt der „Leitfaden für den Sportunterricht im Schuljahr 2020/2021“ und das „Hygienekonzept für den Sport im Innenbereich“ und das „Hygienekonzept für den Sport auf Außenanlagen“.
Der Sportunterricht im Freien ist dem Sportunterricht im Innenbereich vorzuziehen. Sportunterricht in der Halle kann innerhalb einer Klasse stattfinden. Es sollen nur leichte Sportangebote stattfinden und möglichst auf Abstand geachtet werden.
Es ist darauf zu achten, dass die Lerngruppe rechtzeitig zur Klasse zurückkehrt, damit sie keiner anderen Lerngruppe begegnet.
Beim Eintritt in die Halle und nach dem Sportunterricht bekommen die Kinder die Hände von den LehrerInnen oder BetreuerInnen desinfiziert. Sportgeräte müssen nach Gebrauch wenn möglich von den LehrerInnnen oder BetreuerInnen desinfiziert werden.
Die Halle und die Umkleiden müssen ständig gelüftet werden. Die Eingangstür und die Notfalltüren sollen, soweit es geht, immer offen stehen.

Mittagessen

Beim Mittagessen wird auf den Mindestabstand der Stammgruppen von 1,50 m untereinander geachtet. In der Mensa darf die Maske nur am Platz abgesetzt werden.

Sport-Angebote in der GTS

In den Stammgruppen können Sportangebote in leichter Form stattfinden. Die Teilnehmer sind in den Stammgruppenmappen aufgeführt und die Anwesenheit wird kontrolliert.
Die Kinder bekommen bei Eintritt in die Sporthalle die Hände von den BetreuerInnen desinfiziert. Vor dem Umkleiden und Aufsetzen der Masken bekommen die Kinder erneut Ihre Hände von den BetreuerInnen desinfiziert.
Die verwendeten Sportgeräte sind, wenn möglich, von den BetreuerInnen zu desinfizieren.

Pausen

In den Pausen haben die Klassenstufen 1 / 2 und 3 / 4 eigene Bereiche. Es gilt Maskenpflicht auf dem Schulhof.

Dokumentation und Nachverfolgung

Die Dokumentation der Kinder wird lückenlos in den Klassenbüchern und Stammgruppenmappen dokumentiert. Auch die Dokumentation der Einzelförderung in Kleingruppen wird festgehalten, ebenso die Anwesenheit der Integrationshelfer. Falls ein Erziehungsberechtigter das Schulgebäude betreten muss, wird die Anwesenheit über eine Namens- und Telefonliste im Sekretariat dokumentiert.
Die Anwesenheit ist auf das Notwendigste zu reduzieren.
Ein Formular zur Dokumentation ist den Eltern im Vorhinein geschickt worden. Dieses bringen die Eltern bei einem notwendigen Besuch der Schule schon vorausgefüllt mit.

Anpassung der Maßnahmen an das Infektionsgeschehen

Den Eltern sind die Hygienemaßnahmen in einem Elternbrief mitgeteilt worden und es wurde Ihnen mitgeteilt, dass es auch wieder zu einem eingeschränkten Regelbetrieb mit einem Wechsel zwischen Präsenzunterricht und häuslichen Lernphasen oder zu einer temporären Schulschließung mit ausschließlichem Fernunterricht kommen kann. In diesen Fällen erhalten die Eltern umgehend Bescheid.

Konkreter Infektionsfall

Bei Auftreten eines Infektionsfalles werden unverzüglich das Gesundheitsamt, die Schulbehörde und die Stadtverwaltung informiert. Das Gesundheitsamt entscheidet über die zu treffenden Maßnahmen.

 

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